Prozessfinanzierer – finanzielle Hilfe bei Gerichtsprozessen (Überblick) 🌐💡🖼️

Was ist ein Prozessfinanzierer?

Der Prozessfinanzierer ist ein gewerblicher Dienstleister, der die Kosten für Gerichts- oder Schiedsverfahren übernimmt und für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen tätig werden kann. Es handelt sich meistens um eine Gesellschaft, die das finanzielle Risiko bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt. Der Prozessfinanzierer tritt als Geldgeber für den Kläger ein. 

Der Geldgeber trägt die Kosten, wenn der Kläger den Prozess verliert. Entsprechend hoch ist für ihn das Risiko. Gewinnt der Kläger den Prozess, bekommt der Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar. Der Prozessfinanzierer kann vom Kläger selbst, aber auch von dessen Anwalt beauftragt werden. 

Kategorien bei der Prozessfinanzierung

Bei der Prozessfinanzierung werden die Prozessfinanzierung für Verbraucher und die gewerbliche Prozessfinanzierung unterschieden: 

Bei der Prozessfinanzierung für Verbraucher erhält der Kläger auf seine Prozesskosten eine Vorauszahlung. Nur dann, wenn er vor Gericht gewinnt, muss er das Geld zurückzahlen. Zusätzlich fällt im Erfolgsfall eine Risikogebühr an. Da ein hohes Risiko besteht, wird der Prozessfinanzierer insbesondere bei folgenden Voraussetzungen tätig: 

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen,
  • hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Im Gegensatz dazu erhält der Prozessfinanzierer bei der gewerblichen Prozessfinanzierung einen Anteil am eingeklagten Betrag. Für die gewerbliche Prozesskostenfinanzierung gibt es mehrere Möglichkeiten: 

  • Finanzierung einer Einzelklage,
  • Finanzierung von mehreren Verfahren einer Anwaltskanzlei oder eines Unternehmens,
  • Finanzierung von Sammelklagen für mehrere Parteien.

Tätigkeitsgebiete der Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierer werden für Privatpersonen und für Unternehmen in verschiedenen Bereichen tätig, z. B.: 

  • Wettbewerbsrecht,
  • Schadenersatzklagen,
  • Gesellschaftsrecht,
  • Patentrecht.

Aufgaben von Prozessfinanzierern

Als externe Geldgeber übernehmen Prozessfinanzierer die Kosten für einen Prozess, zu denen Anwalts- und Gerichtskosten gehören. Der Mandant muss nicht sein eigenes Kapital einsetzen, was vor allem dann vorteilhaft ist, wenn er nicht über die nötigen Mittel verfügt und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. 

Damit der Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt und sich die Tätigkeit für ihn lohnt, muss ein Mindeststreitwert vorliegen. Bei der gewerblichen Prozessfinanzierung liegt er je nach Dienstleister mindestens zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Teilweise müssen die Mindeststreitwerte sogar höher sein.

Der Prozessfinanzierer holt Informationen über die finanzielle Situation des Klägers, aber auch über die gegnerische Partei ein. Die gegnerische Partei muss zahlungsfähig sein und sollte nicht in absehbarer Zeit von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn der Gegner nicht über ausreichende Mittel verfügt, wird der Prozessfinanzierer die Finanzierung ablehnen. 

Die Erfolgsaussichten für den Kläger müssen höher als 50 Prozent liegen, damit das Risiko für den Prozessfinanzierer kalkulierbar ist. 

Hat der Prozessfinanzierer eine Anfrage erhalten, übernimmt er die folgenden Aufgaben: 

  • Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien,
  • Fall- und Portfolioanalyse zur Einschätzung der Erfolgsaussichten,
  • ein sog. Term Sheet zur Vereinbarung der Konditionen,
  • Due Dilligence Prüfung bei der gewerblichen Prozessfinanzierung zur Einschätzung der finanziellen Lage des Klägers und der Expertise des Anwalts,
  • Entscheidung über die Finanzierung und Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung,
  • Begleitung des Prozesses.

Kosten des Prozessfinanzierers

Wer einen Prozessfinanzierer beauftragt, verlagert auf diesen sein finanzielles Risiko. Da die Prozessfinanzierer seine Dienste nicht kostenlos anbietet, werden sie gegen eine Erfolgsbeteiligung tätig. Je nach Prozessfinanzierer und abhängig vom Ergebnis kann die Erfolgsbeteiligung zwischen 25 und 50 Prozent liegen. Die Erfolgsbeteiligung kann auch abhängig vom Streitwert sein.

Anders als bei der Prozesskostenhilfe verlangt der Prozessfinanzierer keine Rückzahlung, wenn der Prozess verloren wird. Eine Rückzahlung ist auch dann nicht erforderlich, wenn sich die finanzielle Lage des Klägers verbessert.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch hier