Kurz-Überblick
A. 2021
LG Düsseldorf, 19.02.2021, Az. 40 O 53/20
Sachverhalt: Betreiber Bars in der Düsseldorfer Altstadt mussten während des 1. Corona-Lockdown 2020 schließen. Die Betriebsschließungsversicherung wurde verklagt, da diese keine Entschädigung zahlen wollte.
Klage-Summe: ca. 765.000,00 Euro
Ergebnis: Klage war erfolgreich.
Stand: Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
LG Darmstadt, 10.02.2021, Az. 26 O 296/20
Sachverhalt: Streit um Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung vor dem Hintergrund des 1. Lockdowns 2020. Die Klägerin betreibt eine Trampolin-Halle.
Klage-Summe: 150.000,00 Euro
Ergebnis: Klage war erfolgreich.
Stand: …
LG Memmingen, 05.01.2021, Az. 25 O 598/20
Sachverhalt: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung vor dem Hintergrund der Corona-Krise.
Klage-Summe: 150.000,00 Euro
Ergebnis: Klage war erfolgreich.
Stand: …
B. 2020
LG Darmstadt, 09.12.2020 – 4 O 220/20
Sachverhalt: Klage gegen die Betriebsschließungsversicherung wegen der Coronapandemie.
Klage-Summe: ca. 540.000,00 Euro
Ergebnis: Klage war erfolgreich.
Stand: …
LG München I, 22.10.2020, Az. 12 O 5868/20
Sachverhalt: Klage eines Gastwirts auf Zahlung einer Entschädigung gegen seine Versicherung.
Klage-Summe: ca. 400.000,00 Euro
Ergebnis: Klage war weitgehend erfolgreich.
Stand: …
LG München I, 21.10.2020, Az. 12 O 6496/20
Sachverhalt: Klage eines Gastwirts auf Zahlung einer Entschädigung gegen seine Versicherung.
Klage-Summe: ca. 1 Million Euro
Ergebnis: Zwei Tage vor dem Verkündigungstermin des Gerichts wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt.
Stand: Aufgrund eines Vergleichs abgeschlossen.
LG München I, 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20
Sachverhalt: Der Kläger (Pächter = Gastwirt) begehrt von der Beklagten (Versicherung) Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Betriebsschließungsversicherung wurde verklagt, da diese keine Entschädigung zahlen wollte.
Klage-Summe: ca. 1 Million Euro
Ergebnis: Klage war erfolgreich
Interessante Hinweise: „Kurzarbeitergeld sowie die Liquiditätshilfen von Bund und dem Freistaat Bayern sind nicht anspruchsmindernd anzurechnen.“ => Rn.143
Stand: rechtskräftig